Preise

Beglaubigte Übersetzungen

Die Vergütung für beglaubigte Übersetzungen erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben
des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
Nicht beglaubigte Übersetzungen werden individuell in Abhängigkeit von Textart und
Umfang kalkuliert.

Abrechnung und Honorar gemäß JVEG

• 1 Normzeile = 55 Zeichen inklusive Leer- und Sonderzeichen (Zielsprache)

Vergütung pro angefangene Normzeile (55 Zeichen):

• Grundhonorar (editierbare Vorlage) 
• Erhöhtes Honorar (Scan) 

1,80 € – 1,95 €
1,95 € – 2,15 €



Pauschalpreise – amtliche Dokumente (Deutsch ⇄ Polnisch)

• Geburtsurkunde (gekürzt)
• Geburtsurkunde (vollständig) 
• Taufschein
• Heiratsurkunde (gekürzt)
• Heiratsurkunde (vollständig)
• Ehefähigkeitszeugnis
• Sterbeurkunde
• Behindertenausweis 

 ab 40,00 €
 ab 50,00 €
 ab 40,00 €
 ab 40,00 €
 ab 50,00 €
 ab 40,00 €
 ab 40,00 €
 ab 40,00 €

Alle Preise verstehen sich als Endpreise.

Dolmetscherhonorar

  • ab 70 € pro Stunde

Dolmetschleistungen werden individuell berechnet und richten sich nach Art und Dauer
des Einsatzes.
Für eine Anfrage nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Gerne erstelle ich Ihnen ein
unverbindliches Angebot.


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