Preise
Beglaubigte Übersetzungen
Die Vergütung für beglaubigte Übersetzungen erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben
des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
Nicht beglaubigte Übersetzungen werden individuell in Abhängigkeit von Textart und
Umfang kalkuliert.
Abrechnung und Honorar gemäß JVEG
• 1 Normzeile = 55 Zeichen inklusive Leer- und Sonderzeichen (Zielsprache)
Vergütung pro angefangene Normzeile (55 Zeichen):
• Grundhonorar (editierbare Vorlage)
• Erhöhtes Honorar (Scan)
1,80 € – 1,95 €
1,95 € – 2,15 €
Pauschalpreise – amtliche Dokumente (Deutsch ⇄ Polnisch)
• Geburtsurkunde (gekürzt)
• Geburtsurkunde (vollständig)
• Taufschein
• Heiratsurkunde (gekürzt)
• Heiratsurkunde (vollständig)
• Ehefähigkeitszeugnis
• Sterbeurkunde
• Behindertenausweis
ab 40,00 €
ab 50,00 €
ab 40,00 €
ab 40,00 €
ab 50,00 €
ab 40,00 €
ab 40,00 €
ab 40,00 €
Alle Preise verstehen sich als Endpreise.
Dolmetscherhonorar
- ab 70 € pro Stunde
Dolmetschleistungen werden individuell berechnet und richten sich nach Art und Dauer
des Einsatzes.
Für eine Anfrage nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Gerne erstelle ich Ihnen ein
unverbindliches Angebot.